Der Schutz des Bibers steht auf dem Spiel!

Auch wenn es den Eindruck macht, so hält das Stimmvolk mit der Abstimmung zum neuen Jagdgesetz kein Plebiszit über den Wolf. Es geht auch um den Umgang mit ge­schütz­ten Tierarten wie Luchs, Biber, Fischotter, Graureiher oder Gänsesäger. Diese Tiere könnten mit dem neuen Art. 7a JSG bald «auf Vorrat» dezimiert wer­den, ohne, dass sie je Schäden angerichtet hätten oder dass Prä­ven­tionsmassnahmen ergriffen werden müssten! Somit ist auch die hiesige Tierwelt vom Ausgang der Abstimmung betroffen. Wie sich schon vielfach gezeigt hat, helfen «regulierende» Abschüsse von Wildtieren nicht bei der Verhinderung von Schäden. Nur Präventionsmassnahmen (beim Biber z.B. Aus­scheidung eines Gewässerraums, ggf. moderate Eingriffe an seinen Dämmen) ermöglichen eine lang­fristige Koexistenz. Die Nordwestschweiz war bei der Förderung des Bibers eine Pionierin. Nen­nens­­werte Schäden durch das Tier gibt es kaum. Trotzdem hatte das nationale Parlament den Biber schon auf die «Abschussliste» gesetzt, nur um im letzten Moment aus taktischen Gründen einen Rück­zieher zu machen. Wer wirbt schon gerne für Biberabschüsse? Aber es ist so, mit dem neuen Gesetz könnten Biber (und Luchse, Reiher) bald nach Gutdünken einzelner Kantone dezimiert werd­en. Tiere kennen aber keine Kantonsgrenzen! Und die «Verbesserungen» im neuen Gesetz sind Alibi­übungen: So ist die jagdliche Nachsuche auf verletzte Tiere schon heute Pflicht. Und es sollen ein paar Entenarten gesetzlich geschützt werden, die ohnehin nicht mehr bejagt werden. Mit dieser Kos­metik will man uns in Zeiten der Biodiversitätskrise ein Jagdgesetz verkaufen, das in seinem Kern den Artenschutz aushöhlt. Daher «Nein» am 27.9. zum neuen Jagdgesetz!

Sara Wehrli

Grüne Münchenstein und Pro Natura

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