Die  Konzernverantwortungsinitiative wurde im Nov. 2020 vom Volk angenommen, sie scheiterte am Ständemehr. Eines der Hauptargumente dagegen war damals, dass   die Schweiz keinen Alleingang gehen könne. Nun hat die EU strenge Richtlinien erlassen. Die neue Initiative verlangt jetzt, dass die Schweiz sich diesen Richtlinien anpasst:

  • Konzerne ab 1000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Umsatz und ihre Tochterfirmen im Ausland müssen Sorgfaltspflichten einhalten (keine Kinderarbeit, Einhaltung von Umweltstandards, usw).
  • Eine unabhängige Aufsichtsbehörde kontrolliert und kann Anordnungen und hohe Bussen erlassen.
  • Konzerne und ihre Tochterfirmen im Ausland können vor einem Schweizer Zivilgericht verklagt werden.

Mehr dazu und Bestellung von Unterschriftsbögen und Material  hier