An die Bauverwaltung
Schulackerstr. 4
4142 Münchenstein

Münchenstein, 26.8.2022 red. 29.8.2022

Mitwirkung zum Quartierplan Loogstrasse 41 – Freigabe Anforderungsprofil, Quartierplanverfahren

Sehr geehrte Damen und Herren

Im Namen der Grünen Münchenstein erhalten Sie hiermit unsere Eingabe zur oben genannten Mitwirkung.
Vorerst bedanken wir uns für die Möglichkeit unsere Anliegen einzubringen. Die uns zur Verfügung gestandene Bearbeitungszeit erachten wir, bedingt durch die Sommerferien und die anderen anstehende Geschäfte wo wir uns ebenfalls seriös damit befassen, als knapp. Wir erlauben uns deshalb wo notwendig bis
Montagabend 29.08.22 noch Nachträge/Korrekturen und Ergänzungen anzubringen. Nachstehend unsere momentane Stellungnahme zum Anforderungskatalog;

Bebauungskonzept und Anforderungen
2.1 Städtebau: Ortsbild
Orientierung, Ausrichtung und Höhenentwicklung der Baukörper sowie die Differenzierung des Kopfbaus ist nachvollziehbar . Die erforderliche und erwünschte Verdichtung vermag so rücksichtsvoll an die bestehende Quartierstruktur anzuknüpfen.
2.2 Nutzungsmenge
• Was wird mit der Aussage Nutzungsmass für Nebenbauten ist festzulegen erwartet. Was soll das zulässige Nutzungsmass dafür sein?
2.3 Nutzungsart
• Weshalb wird der Wohnungsmix nicht verbindlich festgelegt um mehr Planungssicherheit für das Quartier zu erlangen, so z.B. für den Schulraumbedarf.
2.4 Aussenraum
• Die auch für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehende Erschliessung des Geländes ab Loogstrasse mit Anschluss an die Ringstrasse begrüssen wir. Wir wünschen uns dabei auch eine entsprechende Ausgestaltung.
• Für die Umgebungsgestaltung sind die Prinzipien der Schwammstadt anzuwenden. Mit der Beschränkung die Grünflächen z.B. nicht für die Einstellhalle zu unterbauen ist dazu bereits ein erster Schritt gemacht.
2.5 Ökologie & Energie
• Die Bauten sollen nach dem zum Zeitpunkt der Baueingabe geltenden Standard SNBS Gold erstellt werden.
• Die Gebäudehülle ist so zu konzipieren, dass die zum Zeitpunkt der Baueingabe geltende Minergie- Kennzahl für Minergie-P eingehalten wird.
• Überdies sollen alle Baukörper zusammen eine positive Energiebilanz erreichen (vergleichbar Minergie- A; Raumwärme, Wassererwärmung, kontrollierter Luftwechsel, elektrische Geräte, Beleuchtung)
• Dazu sind u.a. Stromspeicher vorzugsweise bestehend aus Second-Life Batterien einzurichten.
• Der Anschluss an ein Fernwärmeverbund ist anzustreben.
• Wenn ein Anschluss an ein Fernwärmeverbund nicht möglich ist, soll die Energieautarkie der Siedlung, ≥ 80 % betragen.
• Die Dachflächen sind so auszugestalten, dass Bedingungen zur Energiegewinnung und für den Lebensraumersatz von Pflanzen und Tieren und zur Verbesserung des Mikroklimas geschaffen werden. Ein Flächenverhältnis von 60 % für Energiegewinnung und 40 % Begrünung ist anzustreben.
• Zudem sind wir der Meinung dass ein Teil der Flächen zur Energiegewinnung für Solarthermie oder Hybridkollektoren genutzt werden soll. Dies reduziert den Strombedarf für Brauchwarmwasser massiv und steigert gleichzeitig die Effizienz der PV-Module.
• Der Trinkwasserverbrauch der gesamten Siedlung soll durch die Grauwassernutzung reduziert werden.
2.6 Entsorgung
• Können die erwünschten Unterflurcontainer in ein übergeordnetes Konzept übernommen werden. Was ist hierzu die Strategie?
2.7 Erschliessung
• Die Zu- und Wegfahrt für Motorfahrzeuge aus dem Kopfbau soll so ausgestaltet sein, dass insbesondere Fussgänger und Fahrradfahrer in der Loogstrasse nicht gefährdet werden.
• Hier sehen wir mögliche Schwierigkeiten, dafür genügend Übersicht schaffen zu können beim gleichzeitigen Anspruch wenig von der Rampe zu zeigen.
• Wir stellen uns deshalb die Frage welche Abklärungen zu einer möglichen rückseitigen Erschliessung via Carl-Geigy-Strasse und über die Vorfahrten der beiden Liegenschaften, Parz. 5982 und 3509, getroffen wurden und was dagegen spricht. Wir sind uns durchaus bewusst das hierfür weitergehende Servitute und dgl. notwendig würden.
2.8 Mobilität
• Die Reduktion der Parkplätze begrüssen wir.
2.9 Mehrwertabgabe
• Gemäss Gegenvorschlag des GR zum Antrag der Grünen betreffend der Erhöhung der Mehrwertabgabe, würde nach dessen Annahme durch die Gemeindeversammlung, kein Infrastrukturvertrag mehr erstellt. Wie sind die zeitlichen Abhängigkeiten und was ist dafür vorzusehen.
• Gem. geltendem Reglement Paragraph 49, Abs. 3 wird die Höhe der MWA zum Zeitpunkt der Rechtskraft einer Planungsmassnahme mit der die Mehrnutzung realisiert werden kann errechnet. Ist es richtig, dass dies in jedem Fall das Vorliegen einer Baubewilligung betrifft? Wenn ja, ist nach
heutigem und künftigem Reglement eine Indexierung nach Vorliegen der Baubewilligung bis zur Fertigstellung der Baumassnahme und der damit verbundenen Möglichkeit diese zu Nutzen (Mieteinnahmen, Verkauf) möglich?

Wir danken Ihnen für Ihr Bestreben Münchenstein vorwärts zu bringen.

Im Namen der Grünen Münchenstein

Christof Flück, Vorstand;                           Stephan Schwarz, Vorstand