Die Grünen Münchenstein begrüssen grundsätzlich die neue Überbauung im Dychrain (Läckerlihuus). Wir beantragen aber die Prüfung einer weitern Variante der Zufahrt, weniger Parkplätze, Verbesserungen des Energiekonzeptes und die Garantie des öffentlichen Zugangs zu den Freiräumen der Siedlung.

Wir danken dem Gemeinderat für die Möglichkeit, am Mitwirkungsverfahren zur geplanten Überbauung im Dychrain teilzunehmen. Gerne machen wir davon Gebrauch. Grundsätzlich begrüssen wir eine Umnutzung des bisherigen Industrieareals in eine Wohnzone und die entsprechende Quartierplanung. Wir begrüssen ein damit einhergehendes moderates Wachstum der Wohnbevölkerung und eine damit verbundene Weiterentwicklung der Gemeinde.

Wir möchten jedoch einige gewichtige Punkte ansprechen und zur weitern Bearbeitung empfehlen. Insbesondere bemängeln wir, dass zwei ausgezeichnete Berichte (Verkehrskonzept und Energiekonzept) nur ungenügend in der Quartierplanung umgesetzt worden sind, das Reglement des Quartierplanes widerspiegelt die zugrundeliegenden Berichte nur teilweise.

 

1. Erschliessung

Wir stellen erstaunt fest, dass im Verkehrskonzept verschiedene Varianten untersucht worden sind, jedoch eine wesentliche Variante in diesen Untersuchungen fehlt: die Ein- und Ausfahrt direkt via die Rampe Baselstrasse/Bruderholzstrasse (siehe Skizze im Anhang). Bei dieser Variante würde nur  die Ausfahrt Richtung Münchenstein Dorf und Dreispitz via die Hardstrasse und den Zollweidenkreisel erfolgen, ein Einbahnriegel würde die Durchfahrt verhindern. Wir haben auf diese Variante schon anlässlich des Referendums zur Öffnung der Muttenzerstrasse durch den Ehingerpark hingewiesen. Wir bitten daher um eine ernsthafte Prüfung dieser Variante.

Die Verkehrszählung an der Hardstrasse aus dem Jahre 2014, die im Verkehrskonzept als Referenzgrösse beschrieben wird, ist unserer Ansicht nach zu alt, um das Verkehrsaufkommen der Hardstrasse heute sinnvoll beurteilen zu können.  Eine neue Verkehrszählung an der Hardstrasse drängt sich auf.

Wir haben den Regierungsratsbeschluss vom 29. April 2014 zur Kenntnis genommen. Bei entsprechenden Ergebnissen der Prüfung obiger Variante und der Resultate der Verkehrszählung hat der Gemeinderat Rückkommen auf diesen Beschluss zu beantragen.

In Paragraph 8, Abs. 1 ist die Erschliessung daher nicht definitiv festzulegen, da die Prüfung einer Variante und eine aktuelle Verkehrszählung an der Hardstrasse noch fehlt.

Die direkte Fussgänger- und Veloverbindung zur Tramhaltestelle Neue Welt/Grün 80 muss von Anfang an gewährleistet sein.

 

2. Parkierung

Die vorgesehene Anzahl Parkplätze von 1.0 pro Wohnung erachten wir als viel zu hoch. Im Verkehrskonzept wird ausführlich dargelegt, dass in vergleichbaren Siedlungen viel weniger Parkplätze möglich sind. Laut Verkehrsgutachten der Metron  S. 32 ist die Siedlung aufgrund der Nähe zur Stadt Basel und der Dichte des Anschlusses an den öffentlichen Verkehr als Agglomerationskerngemeinde einzuordnen. Die daraus errechnete Anzahl Autos pro Wohnung liegt bei den Vergleichsbeispielen zwischen 0.6 und 0.9 (excl. Besucherparkplätze, ebd.).  Ein zulässiger Parkplatz (incl. Besucherparkplätze) pro Wohnung entspricht also dem im Verkehrsgutachten beschriebenen obersten Wert.  Die VCS-Plattform für autoarmes und autofreies Wohnen definiert für autoarmes Wohnen ein Parkplatzangebot von weniger als 0.5 Parkplätzen pro Wohnung und spricht bei weniger als 0.2 Parkplätzen pro Wohnung von autofreiem Wohnen (S.33 Verkehrsgutachten). Auf Seite 35 zieht das Verkehrsgutachten folgendes Fazit: „Das Gebiet Dychrain eignet sich gemäss Kriterienliste des Schweizerischen Verbandes für Wohnungswesen für autoarmes und autofreies Wohnen. Die  Marktfähigkeit für autoarmes Wohnen im  Dychrain wurde in einer separaten Studie nachgewiesen.“  Aufgrund einer voraussichtlichen Zunahme der Autofreiheit in der Bevölkerung (bei wie hier vorgegebener optimaler Anbindung an den ÖV) ist eine weitere Reduktion der Parkplätze durchaus angemessen. Gemäss Planungsbericht S. 14 ist „eine Reduktion der Pflichtparkplätze aus rechtlicher Sicht nur möglich, wenn: sich die zukünftige Arealbebauung durch eine nachweislich besondere „Spezialität“ wie z.B.  die Umsetzung eines energetischen Baustandards mit spezifischen Anforderungen an die Mobilität (z.B. 2000-Watt Gesellschaft) auszeichnet; oder ein konkretes Mobilitätsmanagement inkl. der Definition von möglichen Rückfallebenen oder allfälligen Parkplatzersatzstandorten vorliegt.“ Die Spezialität der 2000Watt-Gesellschaft liegt hier vor.  Zudem ist gemäss unsern Informationen ab 1.1.2019 die Gemeinde, nicht mehr der Kanton zuständig für die Festsetzung der erforderlichen Parkplätze.

Wir stellen daher folgende Änderungsanträge:

  • Pro Wohnung sind 0.7 Parkplätze als Maximum vorzusehen, incl. Besucher- und Carsharingparkplätze
  • Mit dem Baugesuch ist ein Mobilitätskonzept einzureichen
  • Bei einem Teil der Wohnungen ist als Bestandteil des Mietvertrages Autofreiheit festzusetzen (Mitglied Carsharing-Gemeinschaft möglich).

Die Zahl 0.7 Parkplätze pro Wohnung verstehen wir als Kompromiss, wir sind damit noch weit entfernt von autofreiem (0.2 Parkplätze) oder autoarmem (0.5 Parkplätze) Wohnen.

Je weniger Autoparkplätze vorhanden sind, umso wichtiger wird das Fahrrad. Wir erachten die vorgesehene Anzahl Veloabstellplätze innen und aussen als zu niedrig.  In Paragraph 5, Abs. 5 des Reglementes werden innerhalb der Hauptbauten 2 Quadratmeter Abstellfläche für Fahrräder und Kinderwagen festgesetzt. Das ist zu wenig, wir halten 4 Quadratmeter für angemessen. In Paragraph 8, Absatz 7 des Reglementes ist nur vorgegeben, dass im Aussenraum gedeckte Velaoabstellplätze eingerichtet werden müssen, auf eine bestimmte Zahl wird hier verzichtet. Wir schlagen daher vor, dass die Zahl der Velabstellplätze im Innen- und Aussenraum zusammen mit einem Abstellplatz pro Zimmer festzusetzen ist (die Anzahl Wohnungen ist eine schlechte Referenzgrösse, grössere Wohnungen benötigen mehr Velo- und Kinderwagenplatz).

 

3. öffentliche Zugänglichkeit der Freiräume und deren Gestaltung

Wir begrüssen, dass durch die Art der Überbauung ein relativ grosser Freiraum mit Zugang zum Wasser geschaffen werden kann.  Uns ist die öffentliche Zugänglichkeit dieses Areals aber ein äusserst grosses Anliegen. Mit Erstaunen stellen wir daher fest, dass zwischen Vertrag und Reglement in dieser Hinsicht ein Widerspruch besteht. Im Vertrag, Paragraph 3.14 ist festgehalten, dass  die Eigentümerin der Parzelle Nr. 3230 ein öffentliches Zugangs- und Nutzungsrecht für den Freiraumbereich gewährt zu Gunsten der Einwohnergemeinde Münchenstein. Diese Bestimmung findet im Reglement, Paragraph 6, Absatz 4  aber keinen Niederschlag. Hier steht: „Der Freiraumbereich dient der Bewohnerschaft der Überbauung sowie BesucherInnen zur Naherholung.“  Auch im Reglement Paragraph 1, Absatz 2g ist nur von „Aufenthaltsbereichen für die Bewohnerschaft“  die Rede. Die Gewährleistung des öffentlichen Zugangs für alle, nicht nur für BewohnerInnen und BesucherInnen muss auch im Reglement deutlich festgeschrieben sein.

Wir begrüssen, dass das Reglement auch Bestimmungen zur Art der Gestaltung und der Bepflanzung enthält. Insbesondere unterstützen wir die Bemühungen um standortgerechte und einheimische Arten (Reglement, Paragraph 7, Absatz 1). Die Bepflanzung kann so einen Beitrag zur Biodiversität leisten. Da Rasenflächen oekologisch völlig wertlos sind, sind Rasenflächen nur ausnahmsweise zu gestatten, wenn sie auch genutzt werden.

 

4. Energieversorgung

Wir begrüssen, dass auf eine konventionelle Energieversorgung verzichtet wird. Die Nutzung des Wassers des St.Albanteichs, zusammen mit Photovoltaikanlagen finden wir eine sehr sinnvolle Energieversorgung. Wir sind aber der Ansicht, dass die Bemühungen hin zur Energiewende noch deutlich gesteigert werden könnten. Im Energiekonzept wird eindrücklich aufgezeigt, dass die Bestimmungen der 2’000-Watt-Gesellschaft in diesem Quartier umgesetzt werden können (Energiekonzept, Fazit und Empfehlungen, S.5). Wir erwarten, dass die Empfehlungen des Energiekozeptes vollumfänglich umgesetzt werden. So stellen wir uns die Frage, weshalb die EBM während fünf Stunden täglich die Wärmepumpe sperrt und dafür die Leistung der Wärmepumpen unnötig heraufgesetzt werden muss. Da die Energie der Photovoltaikzellen unregelmässig anfällt, und nicht dann, wenn sie am meisten gebraucht wird, fragen wir uns auch, weshalb nicht auch Wärmespeicher vorgesehen sind. Die bereits realisierte Überbauung Erlenmatt zeigt anschaulich, wie solche Speicher sinnvoll, oekologisch und oekonomisch eingesetzt werden können. Ebenso stellen wir uns die Frage, weshalb das Grundwasser nicht genutzt werden kann. Wenn das Grundwasser zur Trinkwassergewinnung heraufgepumpt wird (Pumpwerk Ehinger), ist das kein unzulässiger Eingriff in den Grundwasserstrom.

Zur oekologischen Verbesserung der Energieversorgung stellen wir daher folgende Änderungsanträge:

  • Gemäss Energiekonzept S.24 sind 50%, der Dachfläche mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Wir beantragen eine möglichst vollständige Belegung der Dachflächen mit Photovoltaikanlagen. Begrünung ist auch zwischen den Photovoltaikanlagen immer noch möglich und sinnvoll.
  • Wir widersetzen uns einer Notfallversorgung mit Erdöl. Die Notfallversorgung ist mit Biogas/Erdgas oder dem Anschluss ans Blockheizkraftwerk der Nachbarsiedlung sicherzustellen.
  • Bei Bedarf Prüfung der Wärmegewinnung aus dem Trinkwasser des Pumpwerkes Ehinger.
  • Speicherung überschüssiger Wärme in dezentralen Wärmespeichern (vgl. Überbauung Erlenmatt Ost).
  • In Paragraph 9, Absatz 1 des Reglementes ist somit „soweit wie möglich“ zu streichen, ebenso ist der Satz „davon ausgenommen ist die Notfallversorgung“ zu streichen.
  • In Paragraph 9, Absatz 2 des Reglementes sind die Worte „ob und“ zu streichen. Der Absatz lautet dann:  „Mit dem Baugesuch ist nachzuweisen, wie die Anforderungen der 2000Watt-Gesellschaft (…) umgesetzt werden können.“

Wir danken Ihnen für die Möglichkeit der Mitwirkung  und die Prüfung und Berücksichtigung unserer Anliegen.

Mit freundlichen Grüssen

Im Namen der Grünen Münchenstein

Anton Bischofberger, Präsident

Anhang

Skizze zur Zufahrt

20181030_Zufahrt Dychrain