Die Schweiz ist bereit für die «Ehe für alle». Das Parlament, der Bundesrat sowie die überwältigende Mehrheit der Schweizer Bevölkerung (82%) befürworten die Öffnung der Ehe. Auch viele Familienorganisationen und wichtige Religionsgemeinschaften haben sich für die «Ehe für alle» ausgesprochen. Ein Argument der Gegner der Vorlage lautet, dass die «Ehe für alle» den Weg für die Leihmutterschaft ebnet. Tut sie das? Nein. Die Leihmutterschaft ist in der Schweiz für alle Personen, d.h. sowohl für verschiedengeschlechtliche wie auch für gleichgeschlechtliche Paare, verboten. Dies steht im Rahmen der Ehe für alle nicht zur Diskussion. Das Verbot der Leihmutterschaft ist in der Verfassung festgeschrieben und wird durch die Vorlage nicht berührt. Das Gleiche gilt übrigens auch für die Eizellenspende; auch diese ist weiterhin nicht zulässig. Zwar hat die Schweiz in den letzten zwanzig Jahren einen fundamentalen Wertewandel hin zu mehr Akzeptanz und Inklusion von LGBT-Menschen erfahren: mit dem Inkrafttreten des Partnerschaftsgesetzes 2007, der Stiefkindadoption 2018, des Diskriminierungsverbotes 2020 und der bald in Kraft tretenden vereinfachten Personenstandänderung für Transmenschen. Trotzdem ist sie das zweitletzte europäische Land, das die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare noch nicht geöffnet hat. Es ist an der Zeit, dem gesellschaftlichen Wandel endlich Rechnung zu tragen! Deshalb Ja, ich will.

Thomas C Fetsch, Co-Präsident Grüne Münchenstein