Die seit 2002 geltende Personenfreizügigkeit ermöglicht Ihnen wie auch allen anderen Bürger*innen der Schweiz und der EU-Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitsplatz und Aufenthaltsort, innerhalb der Staatsgebiete der Vertragsparteien, frei zu wählen.

Am 27. September haben Sie die Möglichkeit sich dafür einzusetzen, dass dabei weiterhin faire Löhne und würdige Arbeitsbedingungen für alle gelten.

Die Personenfreizügigkeit ist Teil der Bilateralen I. Die Volksinitiative mit dem verführerischen Wortlaut „Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)“ zielt im Kern nicht nur auf eine Beschränkung der Einwanderung, sondern auch auf eine Abschaffung der flankierenden Massnahmen. Die FlaM gewährleisten die Einhaltung minimaler Arbeits- und Lohnbedingungen in der Schweiz. Deren Abschaffung würde den Lohnschutz und die Rechte der Arbeitnehmenden in der Schweiz massiv schwächen.

Diese Initiative riskiert auf einen Streich 7 Abkommen der Bilateralen Verträge. Bei einer einseitigen Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens fallen so auch wichtige Marktöffnungsabkommen und Abkommen für unseren Bildungs- und Forschungsstandort weg und damit auch die Anerkennung unserer Diplome. Mit dem Wegfallen des Landverkehrsabkommens ist die weitere Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene und damit auch der Umweltschutz in Gefahr.

Mit Ihrem Nein zur Initiative bestärken Sie den bilateralen Weg mit der EU. Sie setzen sich damit für die guten und stabilen Beziehungen zu unserer wichtigsten Partnerin ein.

Christof Flück, Grüne Münchenstein

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