Totschschlägerargument einiger Bürgerlicher zur Konzernverantwortungsinitiative (KVI)
Liebe Mitbürger*innen, im Wochenblatt vom 22-Okt-2020 konnte ich in einem Leserbrief von Herrn Baumann, Gempen lesen, dass von den Befürwortern der KOVI immer wieder auf ein emotionales Totschlägerargument zurückgegriffen würde. Ob man denn nicht immer für Menschrechte sein müsse, und deshalb die KVI annehmen müsse, und alle anderen Argumente dahinter zurückstünden? Ich, als Mensch, erwarte, dass meine Rechte geachtet werden. Ich, als Mensch, erwarte, dass ich nicht ausgebeutet werde. Ich, als Mensch, hatte Glück, in einem Land geboren zu sein und in einem Land zu leben, das mir diese Rechte hier wie selbstverständlich gewährt und garantiert. Leider haben nicht alle Menschen die gleichen Voraussetzungen und dieses Glück. Meiner Ansicht nach ist es also kein Totschlägerargument, Rechte, die ich für mich fordere, auch Anderen einzugestehen. Es ist eine Selbstverständlichkeit. Von Gegnern der Initiative wird fälschlicherweise immer wieder behauptet, dass die KVI «rechtsimperialistisch» sei, da sie anderen Ländern die Durchsetzung Schweizer Rechts im Ausland aufzwingt. Richtig ist: Gemäss Initiativtext verlangt sie die Anwendung und Durchsetzung von «international anerkannten Menschenrechten». Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Deshalb ein überzeugtes JA!
Thomas C Fetsch, Co-Präsident Grüne und Lokalkomitee Münchenstein