Umkehrung der Beweislast?
Von den Gegnern der Konzernverantwortungsinitiative wird immer wieder behauptet, dass die Initiative eine Umkehr der Beweislast verlange. Nicht die Schuld müsse bewiesen werden, sondern die Unschuld.
Wenn wir z.B. eine Auffahrkollision im Strassenverkehr betrachten, so haftet in der Regel, wer von hinten ins vorausfahrende Fahrzeug auffährt. Er kann sich von der Haftpflicht befreien, wenn er nachweisen kann, dass er einzig durch die Wucht des Aufpralls in den Vordern aufgefahren ist. Dieser Nachweis ist aber so schwierig, dass er meistens den Heckschaden des Vordern bezahlen muss, auch wenn er gar nicht schuld ist. Ist das eine Umkehr der Beweislast? Nein!
Wie sieht das nun bei der Konzernverantwortungsinitiative aus? Sie verlangt, dass Konzerne und die von ihnen kontrollierten Unternehmen für Schäden haften, die sie verursacht haben. Ein Kläger muss nachweisen, dass der Angeklagte der Verursacher ist, die Schuld muss bewiesen werden. Das Unternehmen haftet aber nicht, wenn es beweisen kann, dass es die nötigen Sorgfaltspflichten wahrgenommen hat. Wenn also der Schaden bewiesen ist aber ebenso die nötige Sorgfaltspflicht, dann entfällt die Haftung! Ist das nun eine Umkehrung der Beweislast? Nein. Es ist sogar ein Zugeständnis. Umso schlimmer finde ich, dass der Vorwurf der Beweisumkehr immer wieder erhoben wird. Die Wiederholung macht den Vorwurf nicht wahrer. Daher Ja zur Konzernverantwortungsinitiative!
Anton Bischofberger
Grüne Münchenstein