An den Gemeinderat,  4142 Münchenstein

Münchenstein, den 20. 11.2019

Zonenreglement Siedlung

Mitwirkungsverfahren bei der Festlegung von Schutz- und Schonzonen im Siedlungsraum mit entsprechender Mutation des ZRS und Aufhebung ZRS § 49 Mehrwertabgabe.

Sehr geehrter Herr Präsident

Sehr geehrte Damen und Herren

Inmitten von nationalen Wahlen, Vorlage zum QP Spenglerturm, Budget 2020 und anstehenden Gemeindewahlen muten Sie uns Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern noch ein Mitwirkungsverfahren bei einer trockenen und nicht ganz einfachen Materie zu. Auf diese Art und Weise droht die angestrebte Mitbestimmung zur Farce zu werden. Wir gehen mal davon aus, dass dies nicht Ihre Absicht ist. Sie riskieren damit, dass aus Zeitgründen gar nicht alle Punkte auf den Tisch gebracht werden können und die allenfalls strittigen Punkte, bzw. Ansinnen erst an der Gemeindeversammlung, die über diese Vorlage beraten muss, vorgebracht werden. Wir möchten Sie bitten, diese einleitende Bemerkung in den Mitwirkungsbericht einfliessen zu lassen.

Aus unserer Sicht möchten wir drei Anliegen einbringen:

·         Es ist für uns nicht nachvollziehbar, nach welchen Kriterien Objekte oder Strassenzüge ausgewählt wurden (z.B. Schmidholzstrasse, Tannenstrasse), während bautypologisch und bauzeitlich vergleichbare Häuser im gleichen Quartier keine Berücksichtigung fanden.

·        Anhang 6.3 Ortsbildschonzone «Blauenstrasse / Mittlere Gstadstrasse / Tramstrasse

In Zusammenhang mit der zukünftigen Quartierplanung «van Baerle» beantragen wir die Aufnahme folgender Liegenschaften in die Ortsbildschonzone, da sie einen integrierenden Bestandteil des Quartiers Gstad bilden und sich unserer Ansicht nach nicht von den bereits vorgeschlagenen Liegenschaften unterscheiden (siehe Liste «Von der Schutz und Schonzonenplanung betroffene Liegenschaften»):

– Tramstrasse 30

– Tramstrasse 32

– Tramstrasse 38/ Blauenstrasse 1

– Schützenmattstrasse   2 («E. Müller Tailleur»)

– Schützenmattstrasse   4

– Schützenmattstrasse   6

– Schützenmattstrasse   8

– Schützenmattstrasse 10

– Schützenmattstrasse 12

– Schützenmattstrasse 14

– Bahnhofstrasse  6 (Café Birseck)

– Bahnhofstrasse  4

Ausserhalb des Gstad-Kerngebietes:

– Aliothstrasse 3 (Rest. Schützen mit typischem Biergarten)

– Schlössligasse 4 («Schlössli»)

Sollte der Gemeinderat anderer Meinung sein, so möchten wir ihn bitten, dies für die einzelnen Liegenschaften zu begründen.

Bei den aufgeführten Liegenschaften stützen wir uns teilweise auf die von David Huggel geleistete Vorarbeit.

·         Aufhebung § 49  Zonenreglement Siedlung (Mehrwertabgabe)

Wir sind gegen eine Aufhebung dieses Paragraphen, solange nicht alle diesbezüglichen Gerichtsverfahren rechtsgültig beendet sind.

Mit freundlichen Grüssen

Grüne Münchenstein

Anton Bischofberger, Präsident