Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Gemeinderäte*innen,

die Grünen Münchenstein danken dem Gemeinderat für die Durchführung einer Ver-nehmlassung zum revidierten Personalreglement und beteiligen sich gerne daran. Wir hoffen, dass diese Vernehmlassung die Behandlung des Geschäftes an der Gemeindeversammlung deutlich vereinfachen wird.
Grundsätzlich begrüssen die Grünen Münchenstein das neu revidierte Personalreglement. Es ist gegenüber der vorherigen Version übersichtlicher, besser strukturiert und ver-schlankt. Ebenso begrüssen wir die beiden Hauptmotivationen des Gemeinderates: die Aufhebung der Trennung von Anstellungsverhältnissen nach Personalrecht und nach Obli-gationenrecht, sowie die Kompetenzverlagerung nach unten im Anstellungsprozedere (der Gemeinderat stellt nur noch die Abteilungsleitungen ein, die übrigen Angestellten werden durch die Abteilungsleitungen eingestellt). Beide Stossrichtungen machen unserer Mei-nung nach durchaus Sinn, sind zweckmässig und dienen sowohl der Gemeinde wie auch den Mitarbeitenden.

Wir haben aber eine Reihe von Anmerkungen und Anträgen zu einzelnen Paragraphen des neuen Reglements:
• §16: dass der Gemeinderat den 13. Monatslohn abschaffen will, ist für uns nicht nachvollziehbar. Die Angestellten begrüssen in der Regel eine zusätzliche Lohnzah-lung im November wegen den erhöhten Kosten um den Jahreswechsel (Versicherungen, Steuern, Weihnachten). Finanziell hingegen spielt es für die Gemeinde keine Rolle, da ja die Jahreslohnsumme ausschlaggebend ist.
• §20: In der Regel sind Mitarbeitende mit weniger als 8 Stunden pro Woche nicht in der Nichtbetriebsunfallversicherung versichert. Im Reglement ist unklar, ob das auch so gehandhabt wird, oder ob der Gemeinderat entgegen der üblichen Praxis auch Mitarbeitende mit einem kleineren Pensum versichern will.
• §26: Dass das Reglement hier einen Arbeitszeitsaldo einführt, ist eine sinnvolle Änderung. Ein Arbeitszeitsaldo führt zu einer wesentlichen Vereinfachung. Er er-laubt zudem mehr Flexibilität und Eigenverantwortung der Mitarbeitenden.
• §31: Hier muss unbedingt erwähnt werden, dass der Vaterschaftsurlaub innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt bezogen werden muss. Wird das nicht er-wähnt, könnten Väter ihren Urlaub auch später beziehen, die Gemeinde erhielte aber nichts mehr vom Bund aus der Erwerbsersatzordnung. Ferner würde es Sinn machen, den Tag der Geburt als zusätzliche bezahlte Absenz zu definieren. Ferner stellt sich auch die Frage nach einem bezahlten Urlaub bei Adoption (z.B. 5 Arbeitstage bei Adoption eines unter 5 Jahre alten Kindes).
• §35: Ferienbezug: Der Satz «Darüber hinausgehende nicht bezogene Feriengutha-ben verfallen Ende Jahr ohne Anspruch auf Entschädigung» muss gestrichen wer-den. Er würde einer gerichtlichen Beurteilung nicht standhalten, weil Ferien bezo-gen werden müssen. Nach gängiger Praxis müssen die Vorgesetzten die Mitarbei-tenden vor Ablauf der Frist in die Ferien schicken, auch wenn die Mitarbeitenden dann ev. gar nichts anfangen könnten mit ihrem Urlaub.
• §39: Urlaub: der bezahlte Tag der Geburt für den Vater oder ein Elternschaftsur-laub bei Adoption (siehe unsere Anmerkung zu §31) könnten auch hier verankert werden.
• §42: Mitarbeiter*innengepräch: Wir beantragen folgende Einfügung: «Mitarbeitende und Vorgesetze können verlangen, dass eine Person aus der Personalabtei-lung beim Gespräch dabei ist.» Dies kann zum Schutz der Mitarbeitenden oder der Vorgesetzten in konflikthaften Situationen sinnvoll sein. Die Anwesenheit einer Person aus der Personalabteilung beim Mitarbeiter*innengespräch ist etwas ande-res als die in Absatz 4 vorgesehene Anhörung von der Personalleitung.
• §44: Arbeitszeugnis: es ist üblich, dass Mitarbeitende bei einem Anstellungsverhältnis, das weniger als 3 Monate gedauert hat (z.B. Kündigung während der Pro-bezeit), nicht ein qualifiziertes Zeugnis, sondern nur eine Arbeitsbestätigung erhalten. Das muss im Reglement verankert werden, sonst müsste auch in diesem Falle ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt werden. Wir beantragen daher, folgenden Satz einzufügen: «Bei Mitarbeitenden, bei denen das Anstellungsverhältnis weni-ger als drei Monate gedauert hat, darf anstelle eines qualifizierten Zeugnisses eine Arbeitsbestätigung ausgestellt werden. Auf Wunsch wird bei weniger als dreimo-natigen Arbeitsverhältnissen ebenfalls ein qualifiziertes Arbeitszeugnis an Stelle einer Arbeitsbestätigung ausgestellt.»

Wir bitten Sie, diese Anregungen wohlwollend zu prüfen.

Im Namen der Grünen Münchenstein

Kathrin Hasler, Co-Präsidentin; Anton Bischofberger, Vorstand

Entwurf des neuen Personalreglementes und Synopse altes/neues Reglement:
20220401_Personalreglement Neufassung 2022
20220401_Synopse PR bisher-PR neu Vernehmlassung pol. Parteien