Als Vorteile des neuen Gesetzes werden das neue Assessmentcenter und die Motivationszulagen genannt. Beide Gründe erweisen sich bei näherer Betrachtung jedoch als Luftballon.
Das Assessmentcenter verspricht, die Lücke zwischen Aussteuerung und dem Eintritt in die Sozialhilfe zu schliessen. Das würde vor allem den kleinen Gemeinden helfen, in denen oft die Präsidentin der Sozialhilfebehörde ehrenamtlich auch die operativen Aufgaben erledigt. Grössere Gemeinden mit einem Sozialdienst würden davon kaum profitieren, weil ein guter Sozialdienst diese Aufgaben eh schon wahrnimmt. Statt also Millionen in eine neue Institution zu investieren, sollten die kleineren Gemeinden ihre Hausaufgaben erledigen: sie sollten sich zu grössern Verbünden zusammenschliessen, in dem ein Sozialdienst professionell und gut aufgestellt arbeiten kann.
Auch der Vorteil der Motivationszulagen erweist sich als leeres Versprechen. Laut Sozialhilfegesetz ist es die Pflicht der Sozialhilfebeziehenden, alles in ihren Möglichkeiten Liegende zu tun, um aus ihrer Notlage herauszukommen. An Deutschkursen und Integrationsmassnahmen teilzunehmen ist selbstverständlich, es muss nicht extra belohnt werden. Wer aber sich weigert oder nur ungenügend daran teilnimmt, kann sanktioniert werden: er/sie erhält einen Abzug vom Grundbedarf.
Somit ist klar: das bestehende Gesetz ist besser als die vorgeschlagene Neufassung. Daher sage ich Nein zum neuen Sozialhilfegestz.

Anton Bischofberger
Grüne Münchenstein

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