Eines sei gleich zu Beginn dieses Artikels festgehalten: Die an der nächsten «Gmeini» vom 19.1.22. zur Diskussion stehende Mehrwertabgabe (MWA) betrifft in keiner Weise die Einfamilienhausbesitzer:innen, wie dies gezielt und fälschlich behauptet wird. Die Vorschriften für deren Häuser sind im Zonenplan rechtsverbindlich geregelt. Wenn hingegen eine «Gmeini» im Rahmen von Arealentwicklungen beschliesst, eine Industriebrache in eine Wohnzone umzuwandeln, so erfährt dieses Areal über Nacht eine grosse Wertsteigerung. Der Mehrwert soll gerecht zwischen den Investoren und der «Gmeini» aufgeteilt werden. Dieses Geld fliesst nicht einfach in den allgemeinen Steuertopf, sondern hilft mit, Infrastruktur (z.B. Schulen) zu finanzieren, die sonst ausschliesslich über Steuern bezahlt werden müsste. Die MWA hilft somit Steuern zu sparen; deren Verwendung ist in einem separaten Reglement geregelt. Die MWA ist auch im Interesse von Investor:innen, die kein Interesse daran haben, in einer Gemeinde mit ungenügenden Infrastrukturen neue Wohnungen zu bauen. Deshalb JA zur Mehrwertabgabe.

Arnold Amacher, Grüne Münchenstein