Verschiedene Baselbieter Gemeinden haben beim Kanton ein Gesuch eingereicht, innerorts auf einer Haupt-/Kantonsstrasse, die oft das Zentrum durchschneidet, T–30 anordnen zu können. Nun wollen der TCS und die bürgerliche Landratsmehrheit mit einer Unzahl von nicht definierten Bedingungen den Gemeinden das Recht wegnehmen, einen solchen Antrag bei der Regierung einzureichen. Die Regierung lehnt die Vorlage ab, weil sie zu unabsehbar langwierigen und personalintensiven Verfahren führen würde (25.01.2025). Verlangt werden beispielsweise ein Verkehrsgutachten, dem mit Sicherheit ein Gegengutachten folgen wird, und der Einbau von Flüsterbelägen. Zur Beurteilung der Unfallgefahren braucht es kein teures Gutachten. Die Aussage des BfU-Direktors Stefan Siegrist spricht eine deutliche Sprache: «bei Tempo-30 kommt es innerorts zu deutlich weniger schweren Unfällen» (14.11.2025). Flüsterbeläge sind im Verhältnis zu ihrer begrenzten Lebensdauer sehr teuer, haben eine abnehmende Wirksamkeit und werden nur bei einer Belagserneuerung eingebaut. T-50 statt T-30 führt zu einem ultrakleinen Zeitgewinn von 24 Sec pro 500 m T-30-Zone. Für diesen Zeitgewinn missachten die Befürworterinnen und Befürworter die Gemeindeautonomie, erhöhen die Wahrscheinlichkeit eines schweren Unfalls und verschlechtern die Wohnqualität innerorts. Nur ein Nein zur TCS-Initiative und zum Gegenvorschlag kann dies verhindern.

Arnold Amacher, Grüne Münchenstein