Die Gemeindeversammlung Münchenstein («Gmeini») beschloss am 19.12.2022, bei Zonenplanänderungen, die einen Mehrwert von mehr als CHF 35’000 generieren, eine Abgabe von 50 %, d.h. vom Mehrwert kann der Investor 50 % behalten und 50 % muss er der Gemeinde abgeben, die damit in einem Reglement festgelegte Infrastrukturausgaben finanziert (z.B. Schulen). Das Referendumskomitee gegen die Mehrwertabgabe MWA stellt Behauptungen auf, die nachweislich falsch sind: die MWA verstosse gegen kantonales Recht, sie verteure die Mieten, belaste private Hausbesitzer und der Erlös könne zweckentfremdet werden.

  1. Es gibt kein gültiges kantonales Recht. Das Bundesgericht hat den entsprechenden Paragraphen am 19.11.2020 aufgehoben. Eine Gesetzesänderung ist in Beratung; Ausgang ungewiss. Zweimal erhielt Münchenstein in dieser Frage vor Bundesgericht bereits Recht.
  2. Die Überbauung Lehengasse West beweist das Gegenteil. Trotz einer damals noch privatrechtlich vereinbarten MWA von 51,2 % und dem Einhalten modernster Bauvorschriften (Klima, Energie) kann die Basler Wohngenossenschaft günstige Mieten anbieten.
  3. Private Hausbesitzer bezahlen keine MWA, wenn sie zonenkonform bauen wollen.
  4. Die Verwendung der MWA ist in einem Reglement geregelt.

Bitte, liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, folgen Sie den Argumenten des Gemeinderates, der «Gmeini» und des Bundesgerichtes und stimmen Sie am 22.10.23 JA zur Mehrwertabgabe.

Arnold Amacher, Münchenstein