Teure Mieten wegen Mehrwertabgabe?
Das Referendumskomitee gegen die Mehrwertabgabe stellt Behauptungen auf, die nachweislich falsch sind. In den Abstimmungsunterlagen werden diese Argumente vollumfänglich widerlegt: Die MWA verstösst nicht gegen kantonales Recht, der Erlös kann nicht zweckentfremdet werden,Private und Gewerbetreibende, die das Potential ihrer Parzelle ausnützen möchten, bezahlen keine MWA und die MWA triebt die Mieten nicht in die Höhe.
Die Gemeindeversammlung Münchenstein beschloss am 19.12.2022, bei Ein- und Aufzonungen, die einen Mehrwert von mehr als CHF 35’000 generieren, eine Abgabe von 50 %: die Hälfte für die Gemeinde und die Hälfte für den Investor. Das Referendumskomitee gegen die Mehrwertabgabe stellt Behauptungen auf, die nachweislich falsch sind: die MWA verstosse gegen kantonales Recht, verteure die Mieten, belaste private Hausbesitzer, und der Erlös könne zweckentfremdet werden.
In den Abstimmungsunterlagen werden diese Behauptungen vom Gemeinderat u.a. mit Argumenten, mit denen er vor dem Bundesgericht schon zweimal Recht bekommen hat, vollumfänglich widerlegt.
Auch die Aussagen von Stephan Haydn und Thomas Wälchli im WB vom 5. Oktober sind falsch, denn Private und Gewerbetreibende, die das Potential ihrer Parzelle ausnützen möchten, bezahlen gemäss Zonenplanreglement keine MWA.
Besonders gewagt ist die Behauptung, die MWA verhindere den (günstigen) Wohnungsbau und treibe die Mieten in die Höhe.
Die Überbauung Lehengasse West beweist das Gegenteil. Trotz einer 2016 privatrechtlich vereinbarten MWA von 51,2 % und dem Einhalten modernster Baustandards (Klima, Energie) kann die Basler Wohngenossenschaft günstige Mieten anbieten.
Aus diesem Grund folge ich den Argumenten des Gemeinderates, der Gemeindeversammlung und des Bundesgerichtes und stimme am 22.10.23 JA zur Mehrwertabgabe.
Arnold Amacher