Nein zur Revision des kantonalen Ergänzungsleistungsgesetzes, Ja zur Verlegung der Laufener Naubrücke
Wir lehnen das Ergänzungsleistungsgesetz klar ab, weil es die Schwächsten trifft. Der Einbezug des Vermögens ist mit der Bundesrevision von 2021 längst erfolgt, und die Kantone profitieren bereits von jährlichen Entlastungen in Millionenhöhe. Mit der Rückerstattungspflicht für Erben wurde zudem der Anreiz «ambulant vor stationär» geschaffen – für viele Betroffene oft ohne echte Wahlmöglichkeit. Das zusätzliche Sparpotenzial im Kanton ist unklar und bleibt intransparent. Was bleibt, ist eine doppelte Belastung für Menschen, die schon heute kaum über die Runden kommen. 
Die Verlegung der Naubrücke in Laufen wird von uns gutgeheissen. Mit diesem Projekt werden Lärm und Verkehr im Siedlungsgebiet längerfristig reduziert und die Bedingungen für den Fuss- und Veloverkehr sowie für den öffentlichen Verkehr verbessert.
 
Nein zur Service-Citoyen-Initiative, Stimmfreigabe für die Erbschaftsinitiative
Die nationale Service-Citoyen-Initiative «Für eine engagierte Schweiz» wird abgelehnt, u.a. weil eine allgemeine Dienstpflicht das freiwillige zivilgesellschaftliche Engagement schwächen und junge Menschen zusätzlich belasten würde. Frauen leisten den grössten Anteil an Care-Arbeit und wären mit dieser Initiative doppelt bestraft. 

Für die „Initiative für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert“ (Erbschaftssteuerinitiative) haben wir Stimmfreigabe beschlossen. Wir befürworten zwar klar eine griffige Erbschaftssteuer, weil die Vermögensverhältnisse zu ungleich verteilt sind. Wir hätten uns aber eine mehrheitsfähige Ausgestaltung des Steuersatzes gewünscht, die tatsächlich Wirkung zeigt. Wir bedauern sehr, dass sich Bundesrat und Parlament geweigert haben, einen solchen Gegenvorschlag auszuarbeiten.