Mehrwertabgabe. eine Chance für uns Alle
Das Recht, eine kommunale Mehrwertabgabe zu erheben erkämpfte sich die Gemeinde bis vor das Bundesgericht. Sie entspricht der kantonalen Gesetzgebung. Bei bestehenden Einfamilienhäusern ist keine Abgabe fällig. Angesichts der aktuellen Finanzlage kann es sich die Gemeinde nicht leisten, darauf zu verzichten.
Liebe Münchensteiner:innen,
am 22. Oktober dürfen Sie über die Mehrwertabgabe abstimmen. Das Recht, eine kommunale Mehrwertabgabe zu erheben, musste sich die Gemeinde bis vor das Bundesgericht erkämpfen. Mit dem Urteil vom 19. November 2020 wurde die Beschwerde der Gemeinde Münchenstein gegen das Gesetz über die Planungsmehrwertabgabe (GAP) des Kantons BL teilweise gutgeheissen, und die beiden relevanten Bestimmungen aufgehoben. Somit entspricht die Mehrwertabgabe entgegen anderslautender Aussagen der kantonalen Gesetzgebung. Auf eine Interpellation von Frau Frey im Landrat antwortete der Regierungsrat:»…können die Gemeinden, also auch Münchenstein, ohne weiteres eigene Regelungen zur Mehrwertabgabe ausarbeiten und erlassen». Ganz wichtig dabei ist, dass die Mehrwertabgabe lediglich dann zur Anwendung kommt, wenn ein Grundstück neu zu Bauland wird oder eine höhere Nutzung ermöglich wird. Somit ist auch klar, dass nach dem neuen Zonenreglement bei bestehenden Einfamilienhauszonen keine Mehrwertabgaben fällig werden. In erster Linie entlastet sie die Steuerzahlenden. Angesichts der aktuellen Finanzlage kann es sich die Gemeinde nicht leisten, auf die zukünftig generierten Einnahmen aus der fairen Mehrwertabgabe zu verzichten. Deshalb bitte ich Sie, die Mehrwertabgabe anzunehmen.
In den Nationalrat natürlich alle Listen mit der 7, besonders Susanne Kaufmann aus Münchenstein und in den Ständerat Maya Graf.
Tom C Fetsch, Grüne Münchenstein