Mehrwertabgabe: Münchenstein macht’s vor
Bei Zonenänderungen entsteht für den Besitzer ohne sein Zutun ein Vermögenszwachs. Dieser soll zwischen Besitzer und Gemeinde aufgeteilt werden. Die Gemeinde Münchenstein erstritt sich dieses Recht beim Bundesgericht. Deshalb Nein zur INitiative und zum Gegenvorschlag.
Wenn eine Gemeinde beschliesst, aus einer Industriezone eine Wohnzone zu machen oder dass in einer Wohnzone verdichteter gebaut werden kann, so entsteht für den Besitzer über Nacht und ohne eigenes Zutun ein massiver Vermögenszuwachs. Dieser Mehrwert soll zwischen Besitzer und Gemeinde aufgeteilt werden, damit die oft in kurzer Zeit anfallenden, grossen Infrastrukturaufgaben (z.B. Grün- und Erholungszonen, Hitzeschutzmassnahmen, Schulen, Sportanlagen) ohne Steuererhöhungen finanziert werden können. Die Abgabe fliesst nicht in die allgemeine Gemeindekasse, sondern in einen speziellen Infrastrukturfonds. Infrastrukturprojekte sind für Investoren und Hausbesitzer ebenfalls interessant, da sie die Attraktivität des Wohnumfeldes verbessern. Von 2013 bis 2021erstritt sich Münchenstein vom Kanton mehrfach das Recht, eigenständig eine Mehrwertabgabe zu erheben. Zweimal gab ihr das Bundesgericht recht. Nun wollen eine hauchdünne Mehrheit des Landrates und der HEV den Gemeinden wieder ein enges Korsett anlegen, statt ihnen wie im Kanton Graubünden viel Spielraum zu gewähren. Sie beschneiden damit die Gemeindeautonomie und provozieren Steuererhöhungen zur Finanzierung von grossen Infrastrukturaufgaben. Jede Gemeinde soll selbst entscheiden können, ob und in welcher Art sie eine Mehrwertabgabe erheben will. Deshalb am 27.9.2026 2 x NEIN zu den Vorlagen betreffend «Planungsmehrwerten» (Mehrwertabgabe).
Michel Rentsch, Grüne Münchenstein