Der Artikel suggeriert, dass es eine Zwängerei sei, jetzt eine Regelung einzuführen, statt auf die kantonale Gesetzgebung zu warten und dass die Abgabe von 50% sowieso viel zu hoch sei. Dabei werden fünf Punkte nicht berücksichtigt:

  1. Es handelt sich eigentlich nicht um eine Abgabe, die ein Investor zahlen muss, sondern um eine Gewinnbeteiligung: von einem unverdienten Geschenk (durch die Umzonung erhält das Land mehr Wert) darf er 50% behalten, die andern 50% gehen an den Schöpfer dieses Gewinnes: die Gemeinde, die damit entstehende Infrastrukturausgaben finanzieren kann. Dies erläuterte schon Daniel Altermatt an der Gemeindeversammlung vom 19.12.2022 so (siehe Protokoll der GV).
  2. Es kann noch Ewigkeiten dauern, bis die kantonale Regelung in Kraft tritt. Ein beinahe unendliches Hin und Her zwischen Regierung und Parlament und Kommissionen und Parlament ist absehbar. In der Zwischenzeit stehen verschiedene grosse Planungen in der Gemeinde an, bei denen die Gemeinde beinahe leer auszugehen droht. Dass Investoren nicht abwarten und bereit sind zu zahlen, zeigt die Überbauung Lehengasse West.
  3. Es ist absehbar, dass bei der kantonalen Regelung der Kanton auch die hohle Hand macht: wenn der Kanton einen Viertel oder einen Drittel einer solchen Abgabe selbst einstreichen will, braucht die Gemeinde einen höheren Abgabesatz, um doch noch zu anständigen Summen für Infrastrukturausgaben zu kommen. Ansonsten müssten diese über die Steuern finanziert werden.
  4. Ein Automatismus ist nichts Neues: schon die bisherige Gesetzgebung geht von bestimmten Prozentsätzen aus und legt somit automatisch fest, wer wieviel bezahlen, respektive erhalten muss.
  5. Haueigentümer sind von dieser Regelung nicht betroffen: der Zonenplan steht fest, zur Diskussion stehen lediglich Grossüberbauungen, Areale, die durch einen Quartierplan eine Änderung erfahren.

Daher ist für mich klar: Zwängerei ist nicht der Antrag über den wir abstimmen, sondern das Referendum des Hauseigentümerverbandes.  Mit einem Ja profitieren alle. Daher: Ja zur Änderung des Zonenreglementes.

Anton Bischofberger, Münchenstein