Wenn die Gmeini im Rahmen eines Quartierplanverfahrens beschliesst, dass auf einer Landparzelle höher und dichter gebaut werden darf als im Zonenplan vorgesehen, so ist das Land über Nacht mehr wert. Diesen Mehrwert gilt es zwischen der Gemeinde und dem Landbesitzer gerecht aufzuteilen. Der Verteilschlüssel, die Kosten, die ein Landbesitzer noch abziehen kann und die Fälligkeit der Abgabe werden vertraglich vereinbart, bzw. im Zonenreglement festgelegt. In Anbetracht der angespannten finanziellen Situation der Gemeinde haben die Grünen den Antrag gestellt, die Mehrwertabgabe im Zonenreglement zu überarbeiten. Der Gemeinderat will den Antrag nicht erheblich erklären lassen und keine Vorlage ausarbeiten, die dann an der Gmeini transparent und bindend diskutiert und beschlossen werden könnte. Man müsse abwarten, was der Kanton mache. Dieses Argument ist nichtzutreffend. Arlesheim hat eben erst sein Reglement erneuert. Giorgio Lüthi und der damalige Gemeinderat wollten ebenfalls nicht auf den Kanton warten. Sie beantragten 2013 eine Abgabe von 50%. Das Recht, eine kommunale Mehrwertabgabe zu erheben, musste bis vor Bundesgericht erkämpft werden (2016).

Es kann nicht sein, dass der Gemeinderat den «Transparenzantrag» der FDP und unseren Vorstoss bereits im Vorfeld abwürgt.
Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Bitte kommen Sie an die nächste Gmeini und stimmen Sie den Anträgen von FDP und Grünen zu.

Arnold Amacher, Grüne