1. «Die MWA widerspreche kantonalem Recht»: es gibt kein gültiges kantonales Recht. Das Bundesgericht (BG) hat den entsprechenden Gesetzesparagraphen am 19.11.2020 aufgehoben. Das Recht steht auf Seiten der Gemeinde. Zweimal schon hat das BG den Standpunkt der Gemeinde gutgeheissen. Es ist das Verdienst unseres aus der FDP, der GLP und der SP bestehenden Gemeinderates (GR), die Gemeindeautonomie verteidigt zu haben.
  2. «Sie als Landbesitzer müssen bei einer Umzonung sofort bezahlen». Doppelt falsch. Es gibt mit Ausnahme der grossen Landareale, die der Quartierplanpflicht unterstehen, keine Einfamilienhausbesitzer, die unter das neue Reglement fallen. Für sie gilt der Zonenplan; wer zonenkonform baut, zahlt keine MWA. Eine allfällige MWA bei Quartierplänen wird nicht sofort, sondern erst bei Erteilung der Baubewilligung fällig.
  3. «Der GR wolle das MWA-Geld zweckentfremden»: ebenfalls falsch. Die Einnahmen aus der MWA müssen für Infrastrukturausgaben verwendet werden, z.B. für ein neues Schulhaus.

Die eben aufgeführten Argumente lassen sich z.B. mittels der BG-Urteile von 2016 und 2020 überprüfen.

Bitte, liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger: folgen Sie den Argumenten des Gemeinderates, der Gemeindeversammlung und des Bundesgerichts und stimmen Sie am 22.10.2023 JA zur Mehrwertabgabe.

Arnold Amacher